AsF-Richtlinien

Richtlinie der AG Sozialdemokratische Frauen (ASF) im Kreis Böblingen

Richtlinie der AG Sozialdemokratische Frauen (ASF) im Kreis Böblingen

§ 1 Mitgliedschaft in der ASF

Alle weiblichen Mitglieder der SPD im Kreis Böblingen sind gleichzeitig Mitglieder der ASF Kreis Böblingen. Sie besitzen das aktive und passive Wahlrecht.
Gastmitglieder haben Rede-, Antrags- und Personalvorschlagsrecht.
Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglieder der SPD sind, ist erwünscht.
Vertreterinnen der ASF in den Parteigremien müssen SPD-Mitglied sein.

§ 2 Aufgaben und Ziele der ASF

Die ASF setzt sich in Zusammenarbeit mit dem SPD Kreisvorstand die Gleichstellung von Frauen und Männern in Partei und Gesellschaft zum Ziel.
Aufgaben sind:
-die Interessen und Forderungen der Frauen in der politischen Willensbildung der Partei zur Geltung zu bringen und die politische Mitarbeit der Frauen in der Partei zu verstärken.
-Frauen mit der Politik und den Zielen der Partei vertraut zu machen, zur Änderung des gesellschaftlichen Bewusstseins beizutragen und weitere Mitglieder zu gewinnen.
- im Dialog mit Gewerkschaften, Verbänden, Organisationen und der deutschen und internationalen Frauenbewegung gemeinsame Forderungen zu entwickeln und durchzusetzen.

§ 3 Stellung und Aufbau der ASF

Die Bildung der AG – ASF im Kreis Böblingen erfolgt durch Beschlussfassung des SPD Kreisvorstandes Böblingen. Der Beschluss ist widerrufbar.
Der Organisationsaufbau der ASF entspricht grundsätzlich dem der Partei.
Wenn in den OVs keine AGs bestehen, können von den OVs für eine bessere Zusammenarbeit Vertrauensfrauen benannt werden.

§ 4 ASF Organe auf Kreisebene

Organe auf Kreisebene sind die ASF-Mitgliederversammlung und der ASF-Kreisvorstand.

§ 5 ASF Mitgliederversammlung

1.Die ASF Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan der ASF auf Kreisebene.
2.Die ASF Mitgliederversammlung wird durch den ASF Kreisvorstand mindestens einmal jährlich im Einvernehmen mit dem SPD Kreisvorstand Böblingen eingeladen. Die Versammlung wählt ein Tagungspräsidium.
3.Die Mitgliederversammlung entscheidet über die politische Arbeit der Kreis-ASF und die zu bearbeitenden Sachthemen.
4.Die Mitgliederversammlung wählt den ASF Kreisvorstand. Es gilt die Wahlordnung der SPD.
5.Die Mitgliederversammlung schlägt die Beisitzerin der ASF im SPD-Kreisvorstand vor.
6.Die Mitgliederversammlung wählt die Delegierten für die Landesdelegierten-Konferenz der ASF Baden-Württemberg.
7.Die Mitgliederversammlung bestimmt eine Vertreterin des ASF-Kreisverbandes im Landesvorstand der ASF.

§ 6 ASF Kreisvorstand

1.Der ASF Kreisvorstand besteht aus
-Der Vorsitzenden
-Einer Stellvertreterin
-Einer Schriftführerin
-Max. 3 Beisitzerinnen. Die Zahl wird von der ASF Mitgliederversammlung jeweils vor der Wahl festgelegt.
Der Kreisvorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
2.Der ASF Kreisvorstand ist für die Umsetzung der von der Mitgliederversammlung beschlossenen politischen Themen verantwortlich und berichtet ihr über den jeweiligen Stand der Arbeit. Er entscheidet über die Form der Umsetzung.
3.Der ASF Kreisvorstand kann weitere ASF Mitglieder und sonstige Personen zur Beratung hinzuziehen.

§ 7 Änderung der Richtlinie

Diese Richtlinie kann bei einer ASF-Mitgliederversammlung durch 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.

§ 8 Inkrafttreten

Die Richtlinietritt mit Beschlussfassung durch die ASF Mitgliederversammlung und Bestätigung durch den SPD -Kreisvorstand in Kraft.

Diese Richtlinie wurde am 13.8.2009 durch den SPD-Kreisvorstand Böblingen so beschlossen.

 

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